Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Exkursions-/Seminarvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Exkursionsveranstalter GEOINFOTAINMENT den Abschluss eines Exkursions-/Seminarvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Email, per Fax oder per Internet-Formular vorgenommen werden. Sie erfolgt für den Anmelder, sowie für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch GEOINFOTAINMENT zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragschluss wird GEOINFOTAINMENT dem Kunden die Buchungsbestätigung auszuhändigen.
Weicht der Inhalt der Exkursions-/Seminarbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von GEO-INFOTAINMENT vor. In diesem Fall kann der Kunde innerhalb einer Bindungsfrist von 10 Tagen seine Annahme erklären.
2. Bezahlung
Bei allen Exkursionen wird mit Vertragsschluss nach Aufforderung die Zahlung des Exkursionspreises nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl fällig.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Programm von GEOINFOTAINMENT sowie aus den hierauf bezug nehmenden Angaben in der Exkursions-/Seminarbestätigung. In der Regel sind das die Führung durch einen erfahrenen Fossiliensammler während der Exkursion, die Exkursionsunterlagen und die Erledigung aller organisatorischen Aspekte. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
Die im Online-Angebot enthaltenen Angaben sind für GEOINFOTAINMENT bindend. GEOINFOTAINMENT behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragschluss eine Änderung des Exkursionsprogramms zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Exkursions-/Seminarvertrages, die nach Vertrags-schluss notwendig werden und die von GEOINFOTAINMENT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
GEOINFOTAINMENT ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Exkursions-/Seminarbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Bereits gezahlte Exkursionsgebühren werden in voller Höhe erstattet, sofern der Rücktritt außerhalb der unten genannten Fristen liegt. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei GEOINFOTAINMENT. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass ein Teilnehmer aus Gründen, die GEOINFOTAINMENT nicht zu vertreten hat, die Exkursion bzw. das Seminar nicht antritt.
Tritt der Kunde vom Exkursions-/Seminarvertrag zurück oder tritt er die Exkursion bzw. das Seminar nicht an, so kann GEOINFOTAINMENT Ersatz für die getroffenen Exkursions-/Seminarvorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Wird der Kunde durch eine andere Person vertreten oder rückt eine andere Person aus einer Warteliste nach, verfällt der Anspruch von GEOINFOTAINMENT auf Ersatz.
GEOINFOTAINMENT kann den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Exkursions-/Seminarbeginn pauschalieren:
I. Bei Auslandsreisen:
Bis 3 Monate vor Exkursionstermin ist die Stornierung kostenlos
ab 90. bis 31. Tag vor Exkursionstermin 50 %
ab 30 Tage vor Exkursionstermin 100 %
I. Bei Präparationskursen:
Bis 2 Monate vor dem Termin ist die Stornierung kostenlos
ab 60. bis 31. Tag vor dem Termin 50 %
ab 30. bis 15. Tag vor dem Termin 70 %
ab 14 Tage vor dem Termin 100 %
III. Bei mehrtägigen Exkursionen:
Bis 28 Tage vor Exkursionstermin ist die Stornierung kostenlos
ab 27. bis 15. Tag vor Exkursionstermin 60 %
ab 14 Tage vor Exkursionstermin 100 %
IV. Bei eintägigen Exkursionen:
Bis 14 Tage vor Exkursionstermin ist die Stornierung kostenlos
ab 13 Tage vor Exkursionsbeginn 100 %
5. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Exkursions-/Seminarleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch seitens des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Exkursions-/Seminarpreises. Für bereits gebuchten Leistungen wird sich GEOINFOTAINMENT jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch GEOINFOTAINMENT
GEOINFOTAINMENT kann in folgenden Fällen vor Antritt der Exkursion oder des Seminars vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Exkursion bzw. des Seminars den Vertrag kündigen:
I. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Kunde die Durchführung der Exkursion bzw. des Seminars ungeachtet einer Abmahnung durch GEOINFOTAINMENT nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt GEOINFOTAINMENT, so behält es den Anspruch auf den Exkursions-/Seminarpreis; GEOINFOTAINMENT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ergeben, einschließlich der von den Leistungsträgern gut geschriebenen Beträge.
Im Krankheitsfall des Exkursions-/Seminarleiters, wenn von GEOINFOTAINMENT kein gleichwertiger Ersatz gestellt werden kann. Der Kunde erhält den bereits eingezahlten Exkursions-/Seminarpreis unverzüglich zurück.
II. Mit Einhaltung einer Frist
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen. Bis 3 Wochen vor Termin bei mehrwöchigen Reisen, bis 7 Tage vor Termin bei allen anderen Veranstaltungen.
In jedem Fall ist GEOINFOTAINMENT verpflichtet, den Kunden von der Nichtdurchführung der Exkursion bzw. des Seminars vor dem Termin in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den bereits eingezahlten Exkursions-/Seminarpreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat GEOINFOTAINMENT den Kunden davon zu unterrichten.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Exkursion bzw. das Seminar infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder nicht durchführbar, so können sowohl GEOINFOTAINMENT als auch der Kunde den Vertrag kündigen.
9. Haftung
GEOINFOTAINMENT haftet für:
1. die gewissenhafte Vorbereitung aller von GEOINFOTAINMENT durchgeführten Veranstaltungen;
2. die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten bzw. Online-Angeboten angegebenen Leistungen, sofern GEO-INFOTAINMENT
nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragschluss eine Änderung der Leistungen erklärt hat.
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Die Teilnahme an den angebotenen Exkursionen erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr des Kunden. GEOINFOTAINMENT haftet nicht für eigenverursachte oder selbstverschuldete Unfälle der Kunden.
10. Gewährleistung
I. Rückerstattung
Wird die Exkursion bzw. das Seminar nicht vertragsmäßig durchgeführt, so kann der Kunde unverzüglich vom Vertrag zurücktreten und erhält die Erstattung der gezahlten Gebühr.
II. Kündigung des Vertrages
Wird eine Exkursion oder ein Seminar infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet GEOINFOTAINMENT innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Exkursions-/Seminarvertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Exkursion bzw. das Seminar infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Exkursions-/Seminarleiter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von GEOINFOTAINMENT verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Er schuldet GEO-INFOTAINMENT den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Exkursions-/Seminarpreises, sofern diese Leistungen sachgemäß durchgeführt wurden.
11. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Exkursionsleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
12. Versicherungen
GEOINFOTAINMENT empfiehlt den Abschluss folgender Versicherungen: Reiseunfall-, Reise-Kranken-, Reisehaftpflicht-Versicherung. Zudem empfiehlt GEOINFOTAINMENT den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese befreit den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der geschuldeten Stornoentschädigungen an GEOINFOTAINMENT; er hat lediglich einen Erstattungsanspruch gegen die Versicherung gemäß den Versicherungsbedingungen.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Exkursions-/Seminarleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber GEOINFOTAINMENT geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und GEOINFOTAINMENT Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder GEOINFOTAINMENT die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens nach drei Monaten nach Ende der Hemmung ein.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung einer Auslandsexkursion wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Kunden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass er deshalb an der Exkursion nicht teilnehmen kann, kann GEOINFOTAINMENT den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Exkursions-/Seminarvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Exkursions-/Seminarvertrages zur Folge.
16. Gerichtsstand
Der Kunde kann GEO-INFOTAINMENT nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von GEOINFOTAINMENT gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von GEOINFOTAINMENT maßgebend.
GEOINFOTAINMENT
Birkhahnweg 28
D – 46242 Bottrop
Gerichtsstand: Amtsgericht Bottrop HRB 8735
Finanzamt Bottrop
St.-Nr.: 308/5053/2211
Stand: 01.01.2024